Aktuelle News & Beiträge
Je länger im Heim, desto günstiger wird es
Die Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden-Lübbecke sorgen für Transparenz bei den Heimkosten aller Anbieter und weisen die kostensenkende Wirkung der „Leistungszuschläge“ aus.
Wenn es schnell gehen soll: „offene Kurzsprechstunde“ der Zentren für Pflegeberatung eingeführt
Zentren für Pflegeberatung sind Montag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und am Donnerstag von 15-18 Uhr auch ohne Termin erreichbar
Beratung auch per Videoplattform
Die Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden-Lübbecke haben die Online-Beratung per Videoplattform eingeführt und verzeichnen positive Rückmeldungen.
Weitere Impfung immobiler, pflegebedürftiger Menschen durch Hausärzte
Bislang erfolgte die Impfung bettlägeriger Pflegebedürftiger im Kreis Minden-Lübbecke über ein mobiles Impfteam und alle Impfwilligen wurden über die Zentren für Pflegeberatung beraten und erstregistriert.
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Das Zentrum für Pflegeberatung in Bad Oeynhausen ist umgezogen
Ab sofort finden Sie uns in der Bahnhofstraße 13, 32545 Bad Oeynhausen.
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Bettlägerige Personen mit Pflegegrad vier und fünf können zuhause geimpft werden
Die Zentren für Pflegeberatung nehmen die Anmeldungen der Impfberechtigten an und stehen für Fragen zum Verfahrensablauf zur Verfügung.
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Hausbesuche werden vorübergehend nur in dringenden Fällen durchgeführt
Beratungen in den drei Anlaufstellen sind weiterhin möglich.
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Persönliche Beratung durch die Zentren wieder möglich
Die Beratungsteams der Zentren für Pflegeberatung stehen ab sofort wieder für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.
Voraussetzung dafür ist jedoch, eine vorherige telefonische Terminabsprache und die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorkehrungen.
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Neue Rufnummern der Zentren für Pflegeberatung
Die Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden-Lübbecke sind ab sofort unter neuen Rufnummern erreichbar
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Wenn das Geld der Eltern nicht für die Pflege reicht
Reicht das Geld der pflegebedürftigen Eltern für die Kosten der Pflege nicht, kommt eine Finanzierung von Hilfen durch den Sozialhilfeträger in Frage. Bisher war es so, dass das Sozialamt dann von den Kindern „Elternunterhalt“ verlangte. Anfang 2020 hat sich die Rechtslage jedoch geändert.
Fragen zu den Neuregelungen beantwortet Herr Klaus Marschall, Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange beim Kreis Minden-Lübbecke.
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