Aktuelle News & Beiträge

Weitere Impfung immobiler, pflegebedürftiger Menschen durch Hausärzte

Bislang erfolgte die Impfung bettlägeriger Pflegebedürftiger im Kreis Minden-Lübbecke über ein mobiles Impfteam und alle Impfwilligen wurden über die Zentren für Pflegeberatung beraten und erstregistriert.

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Bettlägerige Personen mit Pflegegrad vier und fünf können zuhause geimpft werden

Die Zentren für Pflegeberatung nehmen die Anmeldungen der Impfberechtigten an und stehen für Fragen zum Verfahrensablauf zur Verfügung.

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Persönliche Beratung durch die Zentren wieder möglich

Die Beratungsteams der Zentren für Pflegeberatung stehen ab sofort wieder für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Voraussetzung dafür ist jedoch, eine vorherige telefonische Terminabsprache und die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorkehrungen.

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Wenn das Geld der Eltern nicht für die Pflege reicht

Reicht das Geld der pflegebedürftigen Eltern für die Kosten der Pflege nicht, kommt eine Finanzierung von Hilfen durch den Sozialhilfeträger in Frage. Bisher war es so, dass das Sozialamt dann von den Kindern „Elternunterhalt“ verlangte. Anfang 2020 hat sich die Rechtslage jedoch geändert.

Fragen zu den Neuregelungen beantwortet Herr Klaus Marschall, Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange beim Kreis Minden-Lübbecke.

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