Kooperation zwischen den Zentren für Pflegeberatung und dem Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. Bezirksgruppen Altkreis Minden und Lübbecke

Die Kooperation umfasst den fachlichen Austausch der Institutionen und die gemeinsame Beratung von Ratsuchenden

Foto: Philipp Bülter (Westfalen-Blatt)

Seit 2010 beraten Simone Strahl und Sabine Prange ehrenamtlich von Sehbehinderung oder Blindheit Betroffene und Interessierte im Kreis Minden-Lübbecke. Beide Beraterinnen sind selbst erblindet.

Zu ihren Beratungsthemen gehören neben (beruflichen) Rehabilitationsmöglichkeiten, LWL-Leistungen und Nachteilsausgleichen bei Schwerbehinderung vor allem auch Hinweise zum Erhalt der Selbstständigkeit durch Mobilitättraining und Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten. Die Vorstellung von Hilfsmitteln zeigt Beispiele zur Erleichterung des Alltags auf. Dazu gehören zum Beispiel Farberkennungsgeräte, ein faltbarer Taststock, Geldscheintester u.v.m. Es können außerdem zahlreiche Funktionsmöglichkeiten für das Smartphone erklärt und Informationen zu Kennzeichnungsmöglichkeiten und -pflichten von Hilfsmitteln im öffentlichen Raum erläutert werden.

 


Die Beratung erfolgt bisher schwerpunktmäßig telefonisch. Über neutrale Räumlichkeiten für die Beratung verfügt der Verein nicht. Termine zur Beratung Blinder und Sehbehinderter können unter 05731/683 22 49 vereinbart werden.

Zusätzlich zur herkömmlichen Beratung Blinder und Sehbehinderter gibt es seit dem 1.Oktober 2018 nun auch ein Beratungsangebot gemeinsam mit den Zentren für Pflegeberatung des Kreises Minden Lübbecke. Die Beratung kann in den Räumlichkeiten des Zentrums für Pflegeberatung in Bad Oeynhausen stattfinden oder bei Bedarf auch als gemeinsamer Hausbesuch erfolgen.

Auch die Bürgerinnen und Bürger im Mindener Land und im Altkreis Lübbecke können von dem Angebot profitieren. Die Zentren für Pflegeberatung in Minden und Espelkamp können das Angebot für ihre Klienten nutzen bzw. den Kontakt zu Frau Strahl und Frau Prange vermitteln, da die Bezirksgruppe in Lübbecke keine eigenen Berater hat.

Ratsuchende profitieren von dieser Kooperation, weil sich Erblindete- und Sehbehinderte nun auch zu Fragestellungen der Pflegebedürftigkeit themenübergreifend beraten lassen können. Dazu gehören: Entlastungsmöglichkeiten im Alltag, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten und die Antragsstellungen im Bereich Pflege sowie die Antragstellungen für hochgradig Sehbehinderte oder das Blindengeld sowie Schwerbehindertenanträgen.

Terminabsprachen zu themenübergreifenden Beratungen erfolgen schwerpunktmäßig telefonisch über Frau Strahl und Frau Prange unter der Telefonnummer 05731/683 22 49. Kontakte können aber auch über das gemeinsame Infotelefonpflege der Zentren für Pflegeberatung unter der Telefonnummer 0571 / 807 22 807 hergestellt werden.

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