Krankenhaus-Strukturgesetz

Im Krankenhaus-Strukturgesetz wurde festgelegt, dass jetzt auch Menschen ohne Pflegeeinstufung nach der Krankenhausbehandlung unter bestimmten Umständen "Übergangspflege" erhalten können, und zwar in Form von häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe oder Kurzzeitpflege.

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