Pflegegrad für Menschen mit Demenz
Der Medizinische Dienst der Pflegekassen muss sich bei der Einstufung in einen von fünf Pflegegraden daran orientieren, wie hoch oder gering der „Grad der Selbstständigkeit“ einer pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen (so genannte „Module“) ist. Damit will der Gesetzgeber unter anderem sicherstellen, dass auch Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
Angehörige sind wichtige Beteiligte bei der Begutachtung
Der Beratungsalltag in den Zentren für Pflegeberatung zeigt allerdings, dass der Weg zur Einstufung anspruchsvoll ist – nicht nur für die professionellen Gutachterinnen, sondern auch für die Angehörigen. Viele Aspekte können die Einstufung beeinflussen: Je nach Tagesform des Betroffenen kann eine Gutachterin beim Besuch einen mehr oder weniger angemessenen Eindruck bekommen – die Erfahrungen im Pflegealltag der Angehörigen spielen daher oft eine wichtige Rolle.
Gute Vorbereitung ist wichtig
Dieses Wissen, diese Alltagserfahrung aber ist für die Angehörigen nicht unbedingt in einer Begutachtungssituation so einfach abrufbar. Sei es, weil die Veränderungen des geliebten Menschen mit Schmerz und Scham verbunden sind und eine Betroffene/ ein Betroffener im Frühstadium mitbekommt, wie über seine/ihre Beeinträchtigungen gesprochen wird – werden muss, damit Hilfe beantragt werden kann.
Ein anderer, ebenso wichtiger Aspekt ist die begrenzte Zeit für ein Gutachten und die daher notwendige sorgsame Vorbereitung der Angehörigen.
Die gute Nachricht ist: Mit entsprechender Beratung können sich Angehörige auf den Besuch des Medizinischen Dienstes bestmöglich vorbereiten.
Die Pflegeberaterinnen der Zentren für Pflegeberatung informieren über die Selbsteinschätzung von Menschen mit Demenz, über Pflegegrade und die Module, die bei der Begutachtung eine Rolle spielen sowie über die jeweiligen Ansprüche auf unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten je nach Pflegegrad – von der Haushaltshilfe bis zur Tagespflege. Hier gilt es Vorbehalte abzubauen, damit Angehörige ihre Belastungen ohne schlechtes Gewissen reduzieren können.
Kontakt
Infotelefon Pflege 0571 807 22 807